2.5.1 Fortbildungen

Fortbildungen des Personals sind ein zentraler Bereich der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung an der Panoramaschule. Die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht sich fortzubilden.

Aufgrund des sich ständig weiterentwickelnden sonderpädagogischen Arbeitsfeldes und der Forderung nach verbesserter qualitativer Arbeit sind Fortbildungen unabdingbar.

An der Fortbildungsplanung sind Schulleitung und Kollegium gemeinsam beteiligt.

Schulinterne Fortbildungsangebote werden bestimmt durch Schulentwicklungsvorhaben bzw. durch fachspezifische Fortbildungsanliegen des Kollegiums. Hierzu führt die Fortbildungsbeauftragte bzw. der Fortbildungsbeauftrage regelmäßig Bedarfserhebungen im Kollegium durch. Die Fortbildungen werden sowohl von externen Kräften als auch von Personen aus dem Kollegium durchgeführt.
Die Kolleginnen und Kollegen werden gemäß Dienstvereinbarung für Fortbildungen freigestellt. Der schulinterne Fortbildungsplan wird für ein Kalenderjahr in der Gesamtkonferenz verabschiedet.