2.4.4 Klassenfahrten

Klassenfahrten sind bei der Schulleitung zu beantragen. Über Umfang, Art und Kosten sollen die Eltern rechtzeitig informiert werden. Klassenfahrten gelten als schulische Veranstaltungen, daraus folgend ist eine Teilnahme aller Schülerinnen und Schüler grundsätzlich vorgesehen. Ausnahmeregelungen sind mit der Schulleitung zu besprechen.

Bei Schulübernachtungen müssen alle Personen namentlich der Schulleitung bzw. dem Sekretariat gemeldet werden.