1.2 Beschulung

Die Schule nimmt Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Sinne der Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, im Alter von 6 bis 20 Jahren, auf. Der Förderbedarf umfasst Beeinträchtigungen im Bereich der geistigen und körperlichen Entwicklung.