2.2.5 Haupt- und Berufsorientierungsstufe

Mit Eintritt in das neunte Schulbesuchsjahr wechseln die Schülerinnen und Schüler von der Mittelstufe in die Haupt- und Werkstufe. 

Schwerpunkte der pädagogischen Arbeit in der Hauptstufe

  • Der pädagogische Auftrag innerhalb der Hauptstufe ist u.a. Verhaltensweisen aus der Kindheit schrittweise aufzugeben und erwachsen zu werden.
  • Der Unterricht soll den Schülerinnen und Schülern helfen, ihre Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten unter besonderer Berücksichtigung der Altersgemäßheit zu festigen und fortzuführen.
  • Ein weiterer Schwerpunkt ist das Handlungsorientierte Lernen. Es ermöglicht den Schülerinnen und Schülern ein sinnvolles Handeln, auf Grund von vorbereiteten und vorstrukturierten Lernsituationen. Die Schülerinnen und Schüler lernen:
  • Sich der Umwelt zu öffnen
  • Fertigkeiten auszubilden
  • Ängste abzubauen und Selbstvertrauen zu gewinnen
  • sich in der Umwelt zu orientieren und diese mit zu gestalten.
  • Weiterhin sollten folgende Themen mit den Schülerinnen und Schülern bearbeitet werden:
  • Verarbeitung körperlicher Veränderungen,
  • Ablösung vom Elternhaus,
  • Aufbau von Beziehungen zu Gleichaltrigen,
  • Einblick in die Arbeitswelt,
  • Möglichkeiten der Freizeitgestaltung,
  • Kennenlernen verschiedener Wohnmöglichkeiten,
  • Die Vertiefung und Festigung der Kulturtechniken,
  • Erlangen von Medienkompetenz,
  • Enge Verknüpfung der Unterrichtsthemen mit den Bereichen Hauswirtschaft, Werken und Ästhetische Erziehung.

Schwerpunkte der pädagogischen Arbeit in der Werkstufe

Der Werkstufe kommt die Aufgabe zu, die Jugendlichen umfassend auf ein Leben als Erwachsener vorzubereiten. Sie erfahren in dieser Stufe eine stärkere Orientierung an den Erfordernissen und Chancen der späteren Arbeits- und Erwachsenenwelt. Die Gesamtpersönlichkeiten der Schülerinnen und Schüler stehen dabei im Vordergrund. Folgende pädagogischen Schwerpunkte finden in der Werkstufe besondere Berücksichtigung:

  • Der pädagogische Auftrag innerhalb der Werkstufe ist u.a. die verstärkte Hinführung zur Berufs- und Arbeitswelt mit dem Leitziel der Selbstverwirklichung in sozialer Eingliederung.
  • Die Schülerinnen und Schüler erhalten in der Regel einen Arbeitsplatz in den Werkstätten für behinderte Menschen, sofern sie nicht in einem Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes einen geschützten Arbeitsplatz finden können. Auf Grund der generellen Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt haben sich die Anforderungen an die Schülerinnen und Schüler erhöht. Dadurch ist die Notwendigkeit eines Bindegliedes, einer Werkstufe als Brücke zwischen Schule und Arbeitswelt, umso wichtiger geworden.
  • Die Werkstufe verfolgt insbesondere zwei Zielrichtungen:
  • Förderung der allgemeinen Lebensfähigkeit der Schülerinnen und Schüler, indem sie die Bildungsbemühungen der vorausgegangen Stufen fortsetzt und ergänzt (Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit des Schülers).
  • Vorbereitung der Jugendlichen auf die Bewältigung der künftigen Lebenssituationen (z.B. Arbeit, Freizeit und Wohnen).

Soweit wie möglich sollen die Schülerinnen und Schüler befähigt werden:

  • Einen Arbeits- oder Beschäftigungsplatz in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder in der freien Wirtschaft einzunehmen,
  • sich zum geeigneten Zeitpunkt von ihrer Primärfamilie zu lösen und im Rahmen ihrer Möglichkeiten in einer angepassten Wohnform zu leben,
  • Freizeit- und Erholungsangebote nach eigenen Bedürfnissen auszuwählen und zu nutzen,
  • echte Partnerbeziehungen aufzunehmen und zu erhalten,
  • sich in der Öffentlichkeit zu orientieren, zu bewegen und öffentliche Einrichtungen in Anspruch zu nehmen,
  • Interesse für fremde Kulturen und Religionen zu entwickeln,
  • Kennenlernen neuer Techniken und Medien sowie deren Einsatz.

Übergang in die Arbeitswelt:

  • Nach der Entlassung aus der Schule können die meisten Schulabgängerinnen und -abgänger einen Arbeitsplatz in den Praunheimer Werkstätten erhalten. Umfassend behinderte Erwachsene haben die Möglichkeit, einen Platz in Tagesförderstätten zu bekommen. Einige wenige Schülerinnen und Schüler können durch spezielle Maßnahmen der Agentur für Arbeit zur Verbesserung ihrer beruflichen Perspektiven weiter gefördert werden bzw. bekommen die Möglichkeit, eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auszuüben.